Recht ist die durchsetzbare Ordnung. Moral kann strenger sein. Religion kann weiter gehen. Vor Gericht zählt die Norm plus der Sachverhalt plus das Verfahren. Wer das Verfahren hasst, hasst die Unschuldsvermutung, sobald sie ihm nützt.
Öffentliches Recht
Staat gegen Bürger und Staat gegen Staat: Verfassungs-, Verwaltungs-, Steuer-, Strafrecht.
Privatrecht
Bürger gegen Bürger: BGB, HGB. Vertrag, Eigentum, Delikt, Familie, Erbe.
Anspruch
Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Prüfung: Wer will was woraus? Norm, Tatbestand, Rechtsfolge.
Vertrag
Zwei Willenserklärungen, Konsens. Anfechtung bei Irrtum, Täuschung, Drohung. Form nur wo das Gesetz sie will (Grundstück: notariell).
Eigentum
Herrschaft über eine Sache in den Grenzen der Gesetze (Art. 14 GG). Enteignung nur zum Wohl der Allgemeinheit gegen Ausgleich.
Strafrecht
Letztes Mittel. Keine Strafe ohne Gesetz (Art. 103 Abs. 2 GG). Vorsatz und Fahrlässigkeit sind verschiedene Welten. Opferleid ersetzt den Tatbestand nicht.
Verfahren
Zuständigkeit, Frist, Beweis, Rechtsmittel. Ein richtiges Gefühl in der falschen Instanz nach Fristablauf ist tot.
Prüfung