WiSo von Null · 2/4 · 52 Min. angesetzt – Langform, jedes Wort zählt
Person, Erklärung, Vertrag
Recht ist Sprache mit Folgen. Wer „Vertrag“ sagt und Antrag und Annahme nicht trennen kann, rät in der IHK. Hier jedes Wort.
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Jeder Mensch von Geburt an. Eine GmbH ist eine juristische Person – ebenfalls rechtsfähig.
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbst wirksam vorzunehmen. Kinder: keine. 7–17: beschränkt, oft Zustimmung der Sorgeberechtigten. Volljährig: voll.
Willenserklärung
Äußerung eines Rechtsfolgewillens. Nicken kann reichen, Schweigen nur ausnahmsweise. Zugang: sie muss so ankommen, dass Kenntnisnahme möglich und üblich ist.
Antrag
Bindendes Angebot mit bestimmtem Inhalt. Die Ware im Regal ist oft nur invitatio – Einladung, selbst anzubieten.
Annahme
Ja zum Antrag, rechtzeitig, inhaltlich deckungsgleich. „Ja, aber billiger“ ist ein neuer Antrag (Abänderungsannahme).
Vertrag
Zwei sich deckende Erklärungen. Kauf, Miete, Werk, Dienst, Ausbildungsvertrag – verschiedene Typen, dieselbe Grundmechanik.
Nichtigkeit / Anfechtung
Nichtigkeit: von Anfang an unwirksam (z. B. Formverstoß wo Schrift muss). Anfechtung: wirksam, bis jemand wegen Irrtum, Täuschung, Drohung innerhalb der Frist anficht.
Stellvertretung
Einer handelt in fremdem Namen mit Vollmacht. Ohne Vollmacht: schwebend unwirksam oder eigener Vertrag, je nach Lage.
Prüfung