WiSo von Null · 49/50 · 52 Min. angesetzt – Langform, jedes Wort zählt
Arbeit, Ausbildung, Staat
BBiG
Berufsbildungsgesetz. Schriftlicher Ausbildungsvertrag, Probezeit 1–4 Monate, Berichtsheft, Freistellung Berufsschule.
Probezeit (Ausbildung)
Mindestens ein Monat, höchstens vier. Kündigung in der Probezeit ohne Begründung möglich, danach eng.
Weisungsrecht
Der Arbeitgeber darf Arbeit nach billigem Ermessen zuteilen. Nicht: Straftaten, nicht: beliebige Demütigung.
Tarifvertrag
Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder Firma. Günstigkeitsprinzip: für die Arbeitnehmerin Günstigeres gilt.
Sozialversicherung
KV, PV, RV, AV, UV. Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein. Rest typisch geteilt.
Betriebsrat / JAV
Mitbestimmung wo gewählt. Nicht der Ersatz für Fachwissen, aber ein Akteur im Betrieb.
Steuerart
Einkommensteuer trifft das Einkommen. Umsatzsteuer trifft den Umsatz, wirtschaftlich oft den Endverbraucher, schuldnerisch den Unternehmer.
Nachhaltigkeit in der Prüfung
Vermeiden, vermindern, verwerten. Kein Aufsatz über das Weltklima, eine betriebliche Maßnahme begründen.
Prüfung