Steuerfachangestellte

WiSo von Null · 2/4 · 52 Min. angesetzt – Langform, jedes Wort zählt

Person, Erklärung, Vertrag

Recht ist Sprache mit Folgen. Wer „Vertrag“ sagt und Antrag und Annahme nicht trennen kann, rät in der IHK. Hier jedes Wort.

Rechtsfähigkeit

Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Jeder Mensch von Geburt an. Eine GmbH ist eine juristische Person – ebenfalls rechtsfähig.

Geschäftsfähigkeit

Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbst wirksam vorzunehmen. Kinder: keine. 7–17: beschränkt, oft Zustimmung der Sorgeberechtigten. Volljährig: voll.

Willenserklärung

Äußerung eines Rechtsfolgewillens. Nicken kann reichen, Schweigen nur ausnahmsweise. Zugang: sie muss so ankommen, dass Kenntnisnahme möglich und üblich ist.

Antrag

Bindendes Angebot mit bestimmtem Inhalt. Die Ware im Regal ist oft nur invitatio – Einladung, selbst anzubieten.

Annahme

Ja zum Antrag, rechtzeitig, inhaltlich deckungsgleich. „Ja, aber billiger“ ist ein neuer Antrag (Abänderungsannahme).

Vertrag

Zwei sich deckende Erklärungen. Kauf, Miete, Werk, Dienst, Ausbildungsvertrag – verschiedene Typen, dieselbe Grundmechanik.

Nichtigkeit / Anfechtung

Nichtigkeit: von Anfang an unwirksam (z. B. Formverstoß wo Schrift muss). Anfechtung: wirksam, bis jemand wegen Irrtum, Täuschung, Drohung innerhalb der Frist anficht.

Stellvertretung

Einer handelt in fremdem Namen mit Vollmacht. Ohne Vollmacht: schwebend unwirksam oder eigener Vertrag, je nach Lage.

Prüfung

Ein Vertrag entsteht typisch durch …